- Tempelsteuer
- Tempelsteuer,im Judentum eine jährliche Abgabe, die jeder männliche Israelit (auch in der Diaspora) vom 20. Lebensjahr an zu bezahlen hatte und die zum Unterhalt des öffentlichen Kultes am Jerusalemer Tempel diente. Während in vorexilischer Zeit der König für den Kult sorgte (Hesekiel 45, 17-25), wurde nach dem Exil seit Nehemia jährlich 1/3 Schekel erhoben (Buch Nehemia 10, 33). In neutestamentlicher Zeit lag die Steuer bei ½ Schekel (wegen 2. Mose 30, 13), einer Doppeldrachme; die Tempelsteuer musste damals in tyrischer Währung gezahlt werden, was Geldwechsler am Tempel notwendig machte (Matthäus 21, 12) und die zahlreichen Funde tyrischer Tetra- und Doppeldrachmen erklärt.
Universal-Lexikon. 2012.